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Was sind meine Pflichten als Unternehmer in Bezug auf dem Gesundheitsschutz im Betrieb bzw. wie kann ich die Gesundheitsförderung im Betrieb vorantreiben?
Die Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) gelten grundsätzlich für sämtliche Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen. Dies gilt auch für die Bestimmungen über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit. Die Betriebe müssen Spezialisten beiziehen, wenn dies zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden und für ihre Sicherheit erforderlich ist.
Ziel ist es die Gesundheit der Arbeitnehmenden aufrecht zu erhalten, eine der über 80 von der SUVA anerkannten Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Beschwerden und Unfälle zu vermeiden.
Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (z.B. Arbeitsgesetz, Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, Mutterschutzverordnug)
Arbeitsplatzbegehungen mit Risikoanalyse zur Beurteilung der arbeitsplatzbezogenen gesundheitlichen Risiken im Rahmen der EKAS-Richtlinien
Abklärung von Berufskrankheiten und Einleitung einer spezifischen Behandlung in Zusammenarbeit mit der SUVA